Bei Rechtsanwalt Carsten Hönig lernen wir heute dass einem platzsparendes Querparken mit dem Motorrad nicht unbedingt gedankt wird. Genaugenommen ist es sogar verboten.

Ein Auszug aus der Begründung:

Das Einrangieren eines Pkw zwischen Motorrädern ist wesentlich schwieriger, wenn diese quer und nicht parallel zum Fahrbahnrand abgestellt sind; u. U. ist es für den Pkw-Fahrer sogar unmöglich, in eine Lücke zwischen quergeparkten Motorrädern einzuparken, die er ohne weiteres noch benutzen könnte, wenn die Motorräder parallel abgestellt wären.

Nee, ist klar… :-D Also ich möchte nicht wissen, was mir der freundliche Dosenfahrer erzählen würde, wenn ich kurz vor ihm in die Parklücke steuere und dann mit meiner kompletten Motorradlänge “seinen” PKW-Parkplatz okkupiere… Ich parke weiterhin quer, platzsparend und unangehupt!

Eine erfreuliche Seite hat die Geschichte aber: Ich kann jetzt meinen ersten selbstgebauten Button präsentieren, den sich jeder kopieren darf, der (ganz Rebell) bekennender Querparker ist!

Querparker