Quer geparkt

Bei Rechtsanwalt Carsten Hönig lernen wir heute dass einem platzsparendes Querparken mit dem Motorrad nicht unbedingt gedankt wird. Genaugenommen ist es sogar verboten.

Ein Auszug aus der Begründung:

Das Einrangieren eines Pkw zwischen Motorrädern ist wesentlich schwieriger, wenn diese quer und nicht parallel zum Fahrbahnrand abgestellt sind; u. U. ist es für den Pkw-Fahrer sogar unmöglich, in eine Lücke zwischen quergeparkten Motorrädern einzuparken, die er ohne weiteres noch benutzen könnte, wenn die Motorräder parallel abgestellt wären.

Nee, ist klar… 😀 Also ich möchte nicht wissen, was mir der freundliche Dosenfahrer erzählen würde, wenn ich kurz vor ihm in die Parklücke steuere und dann mit meiner kompletten Motorradlänge „seinen“ PKW-Parkplatz okkupiere… Ich parke weiterhin quer, platzsparend und unangehupt!

Eine erfreuliche Seite hat die Geschichte aber: Ich kann jetzt meinen ersten selbstgebauten Button präsentieren, den sich jeder kopieren darf, der (ganz Rebell) bekennender Querparker ist!

Querparker

6 Comments on “Quer geparkt

  1. Ich habe aus der zitierten Begründung nicht entnehmen können, dass Querparken mit einem Motorrad verboten wäre.

    Leicht quergeparkte, also schräg stehende Motorräder sind nicht breiter als ein PKW. Insofern kann es auch nicht sein, dass es schwerer für einen PKW sein soll, in eine Lücke leicht schräg geparkter Motorräder einzuparken.
    Steht nicht irgendwo in der StVO, dass _platzsparend_ zu parken ist?

    Hier scheint ein Sommerloch aber ganz groß zu sein, wenn sich die Anwaltswerbung in dieser Form schon so schwach präsentiert.

    Wie wäre es, wenn sich Herr Hönig nochmals mit der alten und schwierigen Frage, ob es nun _versackt_ oder _verbeutelt_ heißen muss, beschäftigt…? 😉

  2. Hast Du denn den „Werbelink“ mal geklickt? Dort wird ja ausführlich auf das Thema eingegangen. Verständnis kann man aber auch für das komplette Urteil nicht haben… 🙂

  3. in meiner garage park ich sogar kreuz und quer *G* auf der strasse wo halt platz ist… zur not auf dem gehweg. probleme gab es damit noch nie. nichtmal in frankfurt !

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  6. Mit einem Smart darf man offiziell quer parken…

    „Smart-Fahrer sollten zukünftig ein für sie interessantes, vor kurzem rechtskräftig gewordenes Urteil des BGH im Handschuhfach haben. Demnach sollte es Smart-Fahrern erlaubt sein, ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn zu parken.

    Höchste Bundesrichter begründeten ihr Urteil mit der Straßenverkehrsordnung selbst. Die StVO besagt in diesem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer Parkraum optimal auszunutzen hätten. Kfz-Versicherungsexperten der ARAG schließen sich dieser Meinung an.

    Fazit: Wenn ein im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn parkender Smart den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert, so sollte ein Querparken erlaubt sein. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05.“